Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende AGB’s sind Bestandteil für alle zwischen Christian Schmidt Natursteine (Vertreten durch Christian Schmidt) und ihrer Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und Änderungsaufträge.

1.0 Angebot und Abwicklung

1.1 Vor Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch Christian Schmidt Natursteine in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welches durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

1.2 Der Auftraggeber legt Christian Schmidt Natursteine, sofern gewünscht, vor Ausführung schriftlich die Freigabe vor.

1.3 Christian Schmidt Natursteine ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.

2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

2.1 Der Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann Christian Schmidt Natursteine hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

2.2 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

2.3 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier Christian Schmidt Natursteine haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.4 Die Haftung von Christian Schmidt Natursteine ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.

2.5 Für den Fall des Datenverlustes bei Christian Schmidt Natursteine, trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich Christian Schmidt Natursteine zur Verfügung zu stellen.

2.6 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

2.7 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.

3.0 Änderungen und Verzögerungen

3.1 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Christian Schmidt Natursteine behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Christian Schmidt Natursteine eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

4.0 Vergütung

4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

4.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Ablieferung der Waren, dem Abschluss der Arbeiten und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.

4.3 Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für Christian Schmidt Natursteine bedeutet, ist Christian Schmidt Natursteine berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

4.4 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

4.5 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Christian Schmidt Natursteine gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt Christian Schmidt Natursteine vorbehalten.

4.6 Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden behält Christian Schmidt Natursteine den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein.

4.7 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.8 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber Christian Schmidt Natursteine notwendige Fremdleistungen zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Christian Schmidt Natursteine für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

5.0 Gewährleistung und Haftung

5.1 Christian Schmidt Natursteine verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen.

5.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn Christian Schmidt Natursteine und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von Christian Schmidt Natursteine leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5.3 Eine Haftung von Christian Schmidt Natursteine, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Christian Schmidt Natursteine von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Christian Schmidt Natursteine gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich bei Christian Schmidt Natursteine anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

5.5 Bei Vorliegen von Mängeln steht Christian Schmidt Natursteine das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

6.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

6.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Albstadt-Ebingen

Stand: 2020